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Assistenzhundeverordnung (AHundV): Ein wichtiger Schritt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Assistenzhundeverordnung ist eine gesetzliche Regelung, die die Nutzung von Assistenzhunden für Menschen mit Behinderungen regelt und schützt. Diese Verordnung ist von entscheidender Bedeutung, da sie dazu beiträgt, die Rechte und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Die Assistenzhundeverordnung ist am 19.12.2022 in Kraft getreten und gehört zum § 12I des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Gemäß dieser Verordnung haben Menschen mit Behinderungen das Recht, einen Assistenzhund in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens zu nutzen, darunter öffentliche Verkehrsmittel, Arbeitsplätze, Bildungseinrichtungen und öffentliche Gebäude. Dies schließt auch den uneingeschränkten Zugang zu Restaurants, Geschäften und anderen Einrichtungen ein, ohne dass der Assistenzhundehalter diskriminiert oder abgelehnt werden darf.

Die AHundV legt auch klare Standards und Kriterien für die Ausbildung und Zertifizierung von Assistenzhunden fest. Diese Standards gewährleisten, dass die Assistenzhunde die erforderlichen Fähigkeiten und das Verhalten besitzen, um ihren Besitzern effektiv zu helfen und gleichzeitig die Sicherheit und den Komfort anderer zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der AHundV ist der Schutz vor Diskriminierung und Belästigung für Assistenzhundehalter. Diese Verordnung verbietet ausdrücklich jegliche Form von Diskriminierung aufgrund der Nutzung eines Assistenzhundes und sieht angemessene Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass Assistenzhundehalter gleichberechtigt behandelt werden.

Insgesamt ist die AHundV ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren und barrierefreieren Gesellschaft. Sie trägt dazu bei, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ein unabhängigeres und selbstbestimmteres Leben zu führen.

Die AHundV erkennt fünf Arten von Assistenzhunden an, die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen unterstützen können:

1. Blindenführhunde:

Diese Hunde unterstützen Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit, indem sie ihnen z.B. helfen, Hindernisse zu umgehen, Straßen zu überqueren und sich sicher durch ihre Umgebung zu bewegen.

2. Assistenzhunde für Menschen mit akustischer Wahrnehmungs-beeinträchtigung
(SiH, „Signalhunde“):

Diese werden für Menschen mit Hörbehinderungen oder Taubheit ausgebildet und können sie auf wichtige Geräusche aufmerksam machen, wie z.B. das Klingeln eines Telefons, die Türklingel oder ein Alarmsignal.

3. Assistenzhunde für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung (MoH, „Mobilitätshunde“):

Diese unterstützen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, indem sie z.B. Gegenstände aufheben, Türen öffnen, den Rollstuhl ziehen oder stabilisieren und ihnen dabei helfen, sich sicher fortzubewegen.

4. Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (PSBH):

Diese werden für Menschen mit psychischen Erkrankungen wie z.B. Angststörungen, posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) oder Depressionen ausgebildet, um sie zu beruhigen, Sicherheit zu bieten und sie auf potenziell belastende Situationen aufmerksam zu machen.

5. Assistenzhunde für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen,

anaphylaktischer Allergie, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen oder für Menschen mit neurologisch, stoffwechsel- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen (WuAH, „Warn- und Anzeigehunde“):
Diese speziell ausgebildeten Hunde können z.B. Veränderungen im Blutzuckerspiegel ihres Besitzers erschnüffeln und ihn rechtzeitig warnen, bevor es zu gefährlichen Abweichungen kommt. Sie können auch z.B. Veränderungen im Verhalten oder im Körpergeruch ihres Besitzers wahrnehmen, die auf einen epileptischen Anfall hindeuten, und ihnen dadurch helfen, rechtzeitig Schutz zu suchen oder Unterstützung zu rufen.

 

 

Die AHundV regelt zum ersten Mal offiziell die Voraussetzungen für Ausbildungsstätten für Assistenzhunde. Daher gibt es eine Reihe von Vorteilen, die mit der Auswahl einer zertifizierten Ausbildungsstätte verbunden sind und die sie von anderen Ausbildungsstätten unterscheiden.

Gleich mehrere überzeugende Gründe, warum die Wahl einer zertifizierten Ausbildungsstätte von Vorteil sein kann, sind folgende:

1. Qualität und Professionalität:

Zertifizierte Ausbildungsstätten müssen bestimmte, aufwändige Standards und Kriterien erfüllen, um ihre Zertifizierung zu erlangen und aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet, dass sie eine hohe Qualität in der Ausbildung von Assistenzhunden bieten und professionelle Standards einhalten müssen, um sicherzustellen, dass die Hunde angemessen trainiert und für ihre Aufgaben geeignet sind.

2. Erfahrene Ausbilder:

Zertifizierte Ausbildungsstätten verfügen über nachweislich qualifizierte und erfahrene Ausbilder, die über das notwendige Fachwissen und die Fähigkeiten verfügen, um Assistenzhunde entsprechend den individuellen Bedürfnissen ihrer zukünftigen Besitzer auszubilden. Diese Ausbilder kennen die besten Methoden und Techniken, um die Hunde effektiv zu trainieren und sie auf ihre spezifischen Aufgaben vorzubereiten.

3. Maßgeschneiderte Ausbildungsprogramme:

Zertifizierte Ausbildungsstätten bieten maßgeschneiderte Ausbildungsprogramme an, die auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Assistenzhunde und ihrer zukünftigen Besitzer zugeschnitten sind. Diese Programme können verschiedene Fähigkeiten und Übungen umfassen, die darauf abzielen, die Hunde optimal für ihre Aufgaben auszubilden.

4. Rechtliche Anerkennung:

Die Zertifizierung einer Ausbildungsstätte ist eine Voraussetzung dafür, dass der dort ausgebildete Assistenzhund rechtlich als solcher anerkannt wird und bestimmte Rechte und Privilegien genießt, wie beispielsweise uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Orten. Die Wahl einer zertifizierten Ausbildungsstätte trägt dazu bei, sicherzustellen, dass der Assistenzhund die rechtliche Anerkennung erhält, die er benötigt.

5. Nachbetreuung und Unterstützung:

Zertifizierte Ausbildungsstätten bieten oft eine kontinuierliche Nachbetreuung und Unterstützung für Assistenzhundehalter an. Dies kann Beratung, weiteres Training und Hilfe bei eventuellen Problemen oder Herausforderungen umfassen, um sicherzustellen, dass die Assistenzhunde weiterhin effektiv arbeiten und ihren Besitzern optimal helfen können.

 

 

Insgesamt soll die Wahl einer zertifizierten Ausbildungsstätte für Assistenzhunde dazu beitragen, sicherzustellen, dass der Assistenzhund qualitativ hochwertig ausgebildet ist und den Bedürfnissen seines zukünftigen Besitzers optimal gerecht wird.

Um die Zertifizierung der Ausbildungsstätte aufrecht zu erhalten, werden die Maßnahmen zur Qualitätssicherung jährlich überprüft. D.h. insgesamt bieten zertifizierte Ausbildungsstätten für Assistenzhunde eine professionelle und verlässliche Option für Menschen, die einen Assistenzhund suchen.

  !!!UPDATE ZUR ZERTIFIZIERUNG!!!

Die Hundewelt SAM mit der fachlichen Leiterin Sabine Müller wurde am 26.02.2024 offiziell erfolgreich als Ausbildungszentrum für Assistenzhunde gemäß § 12j Absatz 1 BGG zertifiziert.

Die Zertifizierung umfasst die folgenden Assistenzhundarten jeweils in Selbstausbildung (der Hund lebt bereits bei seinem Besitzer) und Fremdausbildung (der Hund lebt für die Dauer der Ausbildung bei der Hundewelt SAM):

• Assistenzhunde für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen
• Assistenzhunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen
• Assistenzhunde für Menschen mit akustischen Wahnehmungsbeeinträchtigungen
• Assistenzhunde für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen

 

 

Mobilitätsassistenzhund am Rollstuhl

Von Sabine Müller

19. März 2024

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