Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand November 2021:

Hundewelt SAM
Sabine Müller
64653 Lorsch

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Hundewelt SAM, Sabine Müller, (im Folgenden: Hundeschule) und Personen/Institutionen, die Angebote der Hundeschule wie Unterricht/Trainings/Ausbildungen, Gruppen-, Einzel- und Kursangebote, Veranstaltungen, Prüfungen wahrnehmen (im Folgenden: Kunde). Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Bitte lesen Sie diese genau durch!

I Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Die Angebote finden an vorab vereinbarten Orten statt. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

Im Fall von Therapiehundeinsätzen/Tiergestützter Therapie handelt es sich ebenfalls um einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Hundeschule und dem Kunden. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Themen der einzelnen Sitzungen können zwischen Hundeschule und Kunde abgestimmt werden. Die Angebote finden an vorab vereinbarten Orten statt.

II Vertragsabschluss

Die Hundeschule bietet ihre Dienstleistungen und Waren in einem unverbindlichen Angebot an. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Erst durch Auftragsbestätigung durch die Hundeschule kommt es zu einem verbindlichen Vertragsabschluss zwischen Hundeschule und Kunde.

III Preise und Zahlungsmodalitäten

Die aktuellen Preise sind den Angaben des Angebots oder der Webseite der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage mündlich, telefonisch oder per Email mitgeteilt. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche MwSt. Sollten zusätzliche Kosten anfallen (z.B. Reisekosten), so werden diese dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder in bar (je nach Vereinbarung). Termine, die bar bezahlt werden, sind vor dem Termin zu zahlen. Bei Zahlungseingang kürzer als 3 Tage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

Bei Überweisung ist die Zahlung zu richten an:

Sabine Müller, Lorsch, Sparkasse Bensheim

IBAN DE 32 5095 0068 0001 6944 47, BIC HELADEF1BEN

IV Rücktritt vom Vertrag/Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Rücktritt durch die Hundeschule

Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn sich zu wenige Teilnehmer angemeldet haben oder ein Trainer/Referent ausfällt. In diesem Fall wird die gezahlte Gebühr zurückerstattet.

Sollte die Hundeschule aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die gezahlte Gebühr zurückerstattet.

Die Hundeschule behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde den Unterricht bewusst stört, der Kunde im Zahlungsrückstand ist oder der Kunde in einer Art und Weise auf seinen Hund einwirkt, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht oder gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Einheiten – werden in diesem Fall nicht erstattet.

2. Terminverschiebung durch die Hundeschule

Die Hundeschule ist berechtigt, auch kurzfristig Angebote abzusagen bzw. zu verschieben. Die durch die Hundeschule abgesagten Termine geschlossener Kurse werden zu einem späteren Ersatztermin nachgeholt, der von der Hundeschule festgelegt wird. Angebote für offene Gruppen fallen ggf. ersatzlos aus und werden in diesem Fall auch nicht berechnet. Für Einzeltermine werden Ersatztermine festgelegt.

Der Kunde kann wegen Rücktritt oder Terminverschiebung durch die Hundeschule keinen Schadenersatz geltend machen.

V Offene Gruppen

Offene Gruppen sind regelmäßige, meist wöchentlich wiederkehrende Veranstaltungen (z.B. Gruppenstunden, Mantrailing, Fungility, Longieren o.ä.). An einer offenen Gruppe kann der Kunde mit einer Einzel- oder 10er-Karte teilnehmen nach vorheriger Anmeldung und deren verbindlicher Bestätigung durch die Hundeschule. Absagen durch den Kunden müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen, ansonsten wird der Termin in voller Höhe berechnet.

VI Einzeltraining

Für das Einzeltraining werden individuelle Termine vereinbart. Absagen durch den Kunden müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen, ansonsten wird der Termin in voller Höhe berechnet. Für Absagen größer 48 Stunden wird ein Ersatztermin vereinbart.

Wird die vereinbarte Zeit bei einem Einzeltrainingstermin überschritten, so werden zusätzlich zum Vertrag je angefangene 15 Minuten 25,- € berechnet. Die zusätzliche Zeit wird nicht mit den bereits vertraglich erworbenen Einheiten verrechnet.

VII Kurse, Veranstaltungen etc.

Hierzu gehören Dienstleistungen, Kurse, Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Vorträge sowie Ausbildungsverträge zur Assistenzhundausbildung mit vor Vertragsabschluss festgelegten Terminen und/oder Zeiträumen mit einer begrenzten Teilnehmeranzahl. Nimmt ein Kunde nicht an einem solchen vertraglich vereinbarten Kurs/ Veranstaltung teil, besteht weder Anspruch auf einen Ersatztermin noch auf Kostenrückerstattung oder Teilnahmebestätigung.

VII Haftung

Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die er oder sein Hund verursachen, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Die Hundeschule weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass während einer Fremdbetreuung des Hundes der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann! Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils/Sorgeberechtigten gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern/des Sorgeberechtigten.

VIII Sonstige Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten, eine Läufigkeit der Hündin sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

Es dürfen nur Hunde am Unterricht/Veranstaltungen teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sowie Parasiten sind und für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme sowie Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten besteht: Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis c.c., Leptospirose und ggf. Parainfluenza (Zwingerhustenkomplex). Für Welpen gilt ein altersangemessener Impfschutz; eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung möglich.

Fühlt sich der Kunde selbst krank oder befürchtet, eine ansteckende Krankheit zu haben, so ist dies der Hundeschule unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen. Eine Teilnahme am Unterricht/Veranstaltungen ist nur möglich, wenn auch der Kunde selbst gesund ist.

Die Hundeschule ist bei den genannten vorliegenden Umständen oder nicht gegebenen Voraussetzungen berechtigt, den Hund bzw. den Kunden vom Kurs/Veranstaltung/Gruppe auszuschließen.

Verstößt der Kunde gegen genannte Pflichten oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das eigene Training bzw. die Gesundheit oder das Training bzw. die Gesundheit der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht oder gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden/Termine/Veranstaltungen hat der Kunde zu zahlen. Ggf. kann die Hundeschule zusätzlich bei grober Fahrlässigkeit oder Unterlassung der Anzeige von Krankheiten Schadenersatz verlangen.

IX Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der weiteren, auch kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

Die Hundeschule gestattet nicht, dass Foto-/Bild- und Tonträgermaterial im Rahmen der Angebote der Hundeschule erstellt werden.

X Gerichtsstand und Vertragssprache

Gerichtsstand ist Bensheim. Die Vertragssprache und Unterrichtssprache ist Deutsch. In Sonderfällen kann der Unterricht in Englisch oder Spanisch abgehalten werden.

XI Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

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